der Kath. Kita Christi Geburt
Es gibt auch in unserer kleinen Kita Regeln und das sind nicht wenige. Sie fallen nicht auf den ersten Blick auf, weil es nicht Regeln sind, die Autorität installieren, sondern es sind Regeln, die Struktur schaffen und das Zusammenleben und Miteinander auskommen möglich machen und von den Kindern in unserer Kita täglich angewandt werden.
Für alle Kinder, Eltern und Besucher unserer Kindertagesstätte gelten im Haus und auf unserem Gelände die nachfolgend ausgeführten Regeln und Ordnungen. Über allen einzelnen Bestimmungen steht die Absicht, die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu wahren und wahrzunehmen und eventuell entstehende Meinungsverschiedenheiten zu lösen.
Mit der Information und der Unterschrift verpflichten sich Mitarbeiter und Eltern zur Einhaltung der Hausordnung.
Bringen und Abholen der Kinder:
Bringen Sie ihre Kinder bis spätestens 9:00 Uhr. So können der Morgenkreis und der Kitaalltag beginnen. Die Pünktlichkeit soll uns helfen , unsere Arbeit zu erleichtern – denn nur wenn wir den Tag wie geplant beginnen können, können wir Ihren Kindern so vielfältige Erlebnisse und Unterstüzung der Entwicklung wie möglich bereiten. Übergeben Sie Ihr Kind direkt einer Erzieherin.
Die Eltern sind vertraglich verpflichtet, ihre Kinder zu den vereinbarten Zeiten pünktlich zu bringen und abzuholen.
Verspätungsgebühr
Werden die Kinder später abgeholt, hat der Träger das Recht eine Verspätungsgebühr in Höhe von 10€ pro angefangene Viertelstunde ( Verwaltungsgericht Gießen Urteil vom 11.06.2008 – 8 E 1490/07) zu erheben. Äußerstenfalls ist der Träger , beim nicht Abholen der Kinder, verpflichtet das Jugendamt und die Polizei zu informieren.
Informieren Sie uns immer bis 9:00 Uhr, wenn Sie sich verspäten oder Ihr Kind nicht in die Kita kommen wird (aufgrund von Urlaub oder Krankheit). Sollte Ihr Kind drei Tage unentschuldigt gefehlt haben, so müssen Sie uns ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand Ihres Kindes vorlegen, bevor Ihr Kind wieder die Kita besuchen darf.
Achten Sie darauf, dass alle Außentüren immer geschlossen sind. Die Türschließanlage dürfen nur die Erwachsenen betätigen.
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- Die Eingangstür öffnen ohne Ausnahme nur die Erwachsenen! – Alle Kinder sind bis 9:00 Uhr in der Kita und werden spätestens um 16:30 Uhr abgeholt.
- Die Eltern kontrollieren regelmäßig die Fächer und sorgen selbstständig für ausreichende, witterungsgerechte und passende Wechselwäsche.
- Das Abstellen von Kinderwagen und/oder Fahrrädern im Hausflur ist untersagt
Essen
Gesundes Essen ist uns ein besonderes Anliegen. Bitte geben Sie Ihrem Kind für das Frühstück und den Nachmittagssnack ein Brot oder etwas anderes Gesundes mit. Getränke werden grundsätzlich von der Kita gestellt. Daher bitte auch keine Trinkjoghurts mitgeben.
Bitte keinerlei Süßigkeiten mitgeben. Sollte dies doch geschehen, bleiben diese im Fach Ihres Kindes, bis es abgeholt wird. Wenn Sie Naschereien für die Gruppe spenden, geben Sie diese bei den Erzieherinnen ab. Die Erzieherinnen oder Ihr Kind verteilen sie zum passenden Zeitpunkt als Ausnahme. Bitte unterstützten Sie uns bei der gesunden Ernährung Ihrer Kinder.
Zum Geburtstag ihres Kindes dürfen Sie gerne einen Kuchen, Muffins oder auch ein Frühstück mitbringen. Bitte achten Sie darauf, dass der Kuchen keine Nüsse oder Mandeln enthält, in Kuchen mit Creme- oder Sahnefüllung dürfen keine rohen Eier verarbeitet sein. Bitte sprechen Sie mit den Erzieherinnen in der Gruppe etwa eine Woche vor dem Geburtstag ab, was Sie mitbringen möchten.
Ruhepause
Kein Kind muss bei uns schlafen. Bitte akzeptieren Sie jedoch, dass die Erzieherin individuell entscheidet, welche Kinder nach dem Mittagessen zum Schlafen hingelegt werden. Wenn ein Kind müde ist und/oder das Bedürfnis äußert schlafen zu wollen, verweigern wir es ihm nicht. Das Bedürfnis des Kindes steht dabei im Vordergrund. Die jüngeren Kinder werden alle zum Schlafen hingelegt. Den Älteren wird eine Entspannung angeboten. Wir wecken keine Kinder. Bei Problemen mit dem Schlafverhalten Ihres Kindes stehen wir Ihnen gerne als kompetente Berater zur Seite.
Mittagsruhe ist von 13.00 – 14.00 Uhr. In diesem Zeitraum können die Kinder nur in Ausnahmefällen und nach Absprache abgeholt werden.
Kleidung
Die Kinder sollten strapazierfähige Kleidung tragen, die der Witterung entspricht und die sie selbständig an- und ausziehen können. Für Flecken und Schäden an der Kleidung kann keine Haftung übernommen werden. Matschsachen und Gummistiefel können während der entsprechenden Jahreszeit in der Kita verbleiben. Im Sommer werden die Eltern gebeten, für den Sonnenschutz ihres Kindes zu sorgen.
Für jedes Kind sollte immer ausreichend Wechselkleidung vorhanden sein, dies ist von den Eltern regelmäßig zu kontrollieren, ebenso das Vorhandensein einer intakten Zahnbürste.
Sauberkeit
Bitte helfen sie uns beim Halten von Ordnung und Sauberkeit. Alle Eltern sind für die Garderobenfächer ihrer Kinder verantwortlich. Die Hausschuhe stellen Sie bitte beim Abholen mit Ihren Kindern ins Schuh- oder Eigentumsfach Ihres Kindes. Versehen Sie die Hausschuhe ihres Kindes mit Namen.
Bitte warten Sie beim Abholen bis Ihr Kind aufgeräumt hat. Die Eltern sind für das mitgebrachte Spielzeug ihrer Kinder verantwortlich. Wir suchen keine Sachen der Kinder.
Aufsichtspflicht
Aufsichtspflicht in der Kita Christi Geburt bedeutet nicht, dass die Kinder permanent unter Überwachung stehen. Für die Entwicklung des Selbstwertes und der Selbstsicherheit der Kinder ist es wichtig, das Zutrauen der Erwachsenen zu erfahren, Dinge allein bewältigen zu können und zu dürfen. Daher erhalten die Kinder teilweise von uns Aufgaben wie kleine Botengänge durch die Kita oder sie dürfen allein mit einer gewissen Anzahl von Kindern in einem Raum ohne Erwachsene spielen. Dies geschieht stets in Einschätzung der Tagesform des jeweiligen Kindes und seiner Kompetenzen durch die Erzieherin
Bei Festen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, an denen Eltern teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Eltern oder deren bevollmächtigter Person.
Die Kinder sind während ihrer Betreuungszeit in der Kita unfallversichert. Das gilt auch für alle Aktivitäten, die während dieser Zeit außerhalb der Einrichtung stattfinden. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Fachpersonal und endet mit deren Übergabe an die Eltern oder der bevollmächtigten Person.
Krankheiten
Holen Sie ihr Kind möglichst umgehend ab, wenn sie von uns telefonisch erfahren haben, dass es ihm nicht gut geht. Dies kann auch der Fall sein, wen Ihr Kind „nur“ erhöhte Temperatur hat, oder andere Anzeichen des Unwohlseins zeigt. Unsere Erzieher/innen kennen Ihr Kind gut genug, um dies beurteilen zu können. Haben Sie bitte auch im Hinterkopf, dass es Ihrem Kind natürlich sofort sehr viel besser geht, wenn Sie erscheinen.
Bei einigen Krankheiten sind wir verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Erkrankung und die Daten des Kindes zu melden. Bitte sagen Sie uns daher immer welche Symptome Ihr Kind zeigt, oder – wenn Sie es wissen – an welcher Krankheit Ihr Kind leidet. Nach Erkrankung an einer meldepflichtigen Krankheit benötigen wir von Ihnen ein Gesundschreiben vom Kinderarzt.
Nach einer ansteckenden Krankheit, oder einer Fiebererkrankung (Fieber definieren wir ab einer Temperatur von 38°C) kann das Kind erst wieder die Kita besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden symptomfrei ist.
Bei Wiederauftreten der Symptome müssen Sie Ihr Kind dennoch wieder aus der Kita abholen.
Sollten Sie sich entschieden haben, dass Ihr Kind nicht geimpft werden soll, müssen Sie damit rechnen, dass sich Ihr Kind in unserer Kita anstecken kann. Geimpfte Kinder scheiden die Erreger im Regelfall aus.
Bitte akzeptieren Sie, dass wir den Kindern keinerlei Medikamente (auch keine Hustensäfte oder Salben) verabreichen dürfen. Einzige Ausnahme: wenn ein Kind lebensnotwendige Medikamente benötigt oder in lebensbedrohlichen Situationen ein Notfallmedikament braucht. Nach Vorlage eines Attestes können wir dann gegebenenfalls eine Vereinbarung über die Medikamentengabe miteinander abschließen.
Wir pflegen den Po unserer Wickelkinder nur mit Cremes und Ölen, die keinerlei Wirkstoffe enthalten. Ausnahmen werden nur in seltenen Fällen gemacht und nur nach Absprache mit den Eltern und dem Kinderarzt.
Bei Laus- und Nissenbefall müssen die Kinder umgehend abgeholt werden. Sie dürfen erst die Kita wieder besuchen, wenn sie von beidem befreit sind.
Für die Kinder aller Gruppen gibt es einen persönlichen Elternbriefkasten, für deren Leerung jedes Elternteil selbst verantwortlich ist.
Elternarbeit
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit und auch über Ihre Teilnahme an Festen, Feiern, Elternabenden und Eltern -Kind -, bzw. Familiennachmittagen…. Bitte lassen Sie Ihre Gedanken und Ideen mit in unsere Arbeit einfließen. Wir freuen uns über tatkräftige Unterstützung und Mitwirkung.
Kritik und Verbesserungsvorschläge können Sie jederzeit mit Ihren Gruppenerzieher(innen), der Kitaleitung, oder den Elternvertretern besprechen. Zusätzlich zu einem persönlichen Gespräch können sie telefonischen Kontakt zu uns aufnehmen, oder eine E-Mail an unsere Kitaadresse schreiben. Für diejenigen, die sich nicht trauen, diese persönlich an die Erzieher heranzutragen, gibt es im Flur neben der Froschgruppe einen Kummer- und Wunschkasten.
Hausrecht:
Die Leiterin sowie die Mitarbeiter üben das Hausrecht im Auftrag des Trägers aus. Bei Verletzung der Hausordnung insbesondere bei Störung des Hausfriedens oder wiederholten Regelverstößen kann die Leiterin ein Hausverbot aussprechen und der Betreuungsvertrag kann seitens der Kita gekündigt werden.
Wir wünschen den Kindern, Ihnen und uns eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!
Pater Piotr Piatek | Bernadette Horn |
Trägervertreter | Kitaleitung |
Köln, 07.05.2018