Gesetzliche Grundlagen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) sowie das Statut für die Kath. Tageseinrichtungen für Kinder im Erzbistum Köln in seiner geltenden Fassung sind die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit in unserer Kindertagesstätte.

Der Kindergarten ist eine sozialpädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehung- und Bildungsauftrag als Elementarbereich des Bildungssystems.

Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung und die Information der Erziehungsberechtigten sind von wesentlicher Bedeutung; der Kindergarten ergänzt und unterstützt dadurch die Erziehung des Kindes in der Familie.

Der Kindergarten hat seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen Kontakt mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durchzuführen und insbesondere

  • die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichtigen,
  • dem Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen,  seine Lernfreude anzuregen und zu stärken,
  • dem Kind zu ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen,
  • die schöpferischen Kräfte unter Berücksichtigung seiner individuellen      Neigungen und Begabungen zu fördern,
  • dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu vermitteln und seine körperliche Entwicklung zu fördern,
  • die Erhaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes zu unterstützen und ihm dabei durch ein breites Angebot von
  • Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln.

All unser Tun richtet sich nach den Grundlagen des Gesetzes über  Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen sowie der Bildungsvereinbarung NRW.

Die Elternbeiträge werden vom Jugendamt der Stadt Köln nach Einkommen der Eltern berechnet und werden an die Stadt bezahlt.

 

Versicherung / Aufsichtspflicht

Die Kinder sind während der gesamten Kindergartenzeit in unserer Einrichtung über die Landesunfallkasse des Landes NRW versichert. Dies beinhaltet auch den Hin- und Rückweg, Ausflüge und Feste in der Einrichtung.

Eine Mitarbeiterin ist als Sicherheitsbeauftragte bestellt und kümmert sich um evtl. Gefahrenquellen in und außerhalb des Gebäudes.

Bei der Übergabe des Kindes an die ErzieherInnen beginnt deren Aufsichtspflicht und endet mit der Verabschiedung.

Hin – und Rückweg zur Einrichtung obliegen der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Wird Ihr Kind von einer anderen Person abgeholt, benötigen wir dafür Ihr schriftliches Einverständnis.