Aufgaben des Elternbeirates

Wozu ist ein Elternbeirat da?

KiBiz (Kinderbildungsgesetz NRW) verkürzt und verständlich ausgedrückt § 9 (Fn 3) regelt die Zusammenarbeit mit den Eltern und Elternmitwirkung

(2) In jeder Kita werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat  der Kindertageseinrichtung gebildet. …..

(3) Alle Eltern bilden die Elternversammlung. Diese trifft sich einmal jährlich bis zum 10.10., dort wird unter anderem der Elternbeirat gewählt.

(4) Der Elternbeirat vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung… Er wird rechtzeitig über wesentliche Entscheidungen informiert,z. B. über das päd. Konzept, die personelle Besetzung, räumliche Veränderungen und

Öffnungszeiten. Vorschläge werden angemessen berücksichtigt. Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht betreffen, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat.

Der Elternvertretung werden keine echten Entscheidungskompetenzen zugesprochen, da diese als unvereinbar mit der pädagogischen Eigenverantwortung der Fachkräfte und dem Entscheidungsrecht der Träger gelten. So hat der Elternbeirat nur ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht.

Der Elternrat kann eigene Informationsabende, Gesprächskreise für Eltern, einem Elternstammtisch, ein Elterncafé oder ähnliche Veranstaltungen organisieren und die Eltern zum Engagement für ihre Kita „animieren“.

Ansonsten hat der Elternbeirat eine anhörende Rolle und wird informiert.

  • Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich zu einem Stadtelternbeirat zusammenschließen …. bei der Wahl müssen mindestens

15 % der Elternbeiräte anwesend sein. Jede Einrichtung hat         dabei nur eine Stimme.

    • Die Jugendamtselternbeiräte können sich auf Landesebene in der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte zusammenschließen. Sie erhalten finanzielle Mittel, um im Interesse aller Eltern aktiv sein zu können. ….
  • Beispiele aus der Praxis, mögliche Themen:
  • Beratung zu Schließtagen und Ferienzeiten
  • Austausch zum Pädagogischen Konzept
  • Elternbeiträge und Essensgeld
  • Umbau, Neu- und Umgestaltung des Außengeländes
  • Absprache von Aktionen, Festen, Mitwirkung, Zusammenarbeit im Kindergartenjahr Schlichtung/Vermittlung zwischen Eltern und Personal der Kita
  • Verständnis der Eltern wecken für die Arbeit der Einrichtung
  • In der Öffentlichkeit Verständnis für die Arbeit der Einrichtung wecken
  • Betreuung eines Elterncafés
  • Angebote innerhalb des Familienzentrums mitorganisieren und durchführen
  • Familienausflüge planen und durchführen
  • Elterngesprächskreise initiieren,
  • Gegenseitige Notfallbetreuung vermitteln
  • Hilfe bei gemeinsamen Festen oder Veranstaltungen

Durch eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Personal wird die Entwicklung der Kinder positiv beeinflusst. Es entsteht eine Erziehungspartnerschaft.