Elternbeirat

Der Elternbeirat besteht aus 6 Erziehungsberechtigten, bestehend aus den jeweils 2 Elternteilen einer Gruppe. Die Wahlen finden jeweils im September des laufenden Jahres statt.

Der Elternvertretung werden keine echten Entscheidungskompetenzen zugesprochen, da diese als unvereinbar mit der pädagogischen Eigenverantwortung der Fachkräfte und dem Entscheidungsrecht der Träger gelten. So hat der Elternbeirat nur ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht.

Der Elternrat kann eigene Informationsabende, Gesprächskreise für Eltern, einem Elternstammtisch, ein Elterncafé oder ähnliche Veranstaltungen organisieren und die Eltern zum Engagement für ihre Kita „animieren“.

Elternbeiräte geben den Fachkräften Feedback hinsichtlich der Bedürfnisse und Zufriedenheit der Eltern und stellen sich schützend vor sie, falls einzelne Eltern unerfüllbare Wünsche oder unberechtigte Kritik äußern. So sind sie auch Bündnispartner und Wegbegleiter der Pädagog/innen. Schließlich können Elternräte einen Förderverein gründen und damit der Kindertageseinrichtung eine neue Finanzierungsquelle erschließen.

Aufgaben des Elternbeirats

  • Unterstützung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
  • Förderung der Zusammenarbeit von Träger, Einrichtung und Eltern
  • vertrauensvolles Zusammenarbeiten mit den Fachkräften
  • Verständnis der Eltern wecken für die Arbeit der Einrichtung
  • Unterstützung des Kindes mit seinem Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kita
  • Einsetzen für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften und eine kindgemäße sachliche und räumliche Ausstattung
  • Weitergeben von Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Kritik der Eltern an die Leitung und den Träger
  • In der Öffentlichkeit Verständnis für die Arbeit der Einrichtung wecken
  • Beteiligung an allen wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung, insbesondere am pädagogischen Konzept, der Organisation und den Betriebskosten
  • Anhörungsrecht zur Regelung der Ferienzeiten, Öffnungszeiten und der Einführung neuer Konzepte

 

  • Wie können Sie sich als Elternbeiräte mit einbringen?

       z.B. Betreuung eines Elterncafes

Angebote innerhalb des Familienzentrums mitorganisieren und durchführen

Familienausflüge planen und durchführen

Elterngesprächskreise initiieren,

Gegenseitige Notfallbetreuung vermitteln

Hilfe bei gemeinsamen Festen oder Veranstaltungen